AGBs

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

AVB

1. Allgemeines

Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVB) gelten ausschließlich.
Unsere AVB gelten auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen an den Käufer bis zur Geltung einer neueren Fassung unserer AVB.
Individualvertragliche Ergänzungen und Abweichungen zu diesen AVB sind nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung wirksam.
Die in diesen AVB verwendeten Begriffe „Verkäufer“, „wir“, „uns“ bzw. „unsere“ etc. beziehen sich auf die Manuela Fleischer und Ines Raab GbR (Wedding Squad Mannheim)

2. Angebots- und Auftragserteilung

Unsere Angebote sind freibleibend.
Erstaufträge gelten nur dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt oder ausgeführt wurden.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Versandkosten werden in der Bestellübersicht gesondert angegeben.

Zusätzliche Liefer- und Abholpreise werden individuell nach Entfernung vom Vermieter festgelegt und im Angebot, bzw. der Auftragsbestätigung aufgeführt. Preisänderungen sind vorbehalten.

Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UstG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.
Falls der Mieter / Käufer die Zahlung von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt, hat der Mieter / Käufer eventuell anfallende Transaktionsgebühren selbst zu übernehmen.

Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Rechnungswertes ist nach Vertragsabschluss per Überweisung auf das angegebene Konto des Vermieters/Verkäufers sofort fällig. Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage nach der Auslieferung bei Verkaufsgegenständen, bzw. bis spätestens 7 Tage nach Veranstaltung bei Mietgegenständen, fällig.

Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen.

5. Lieferbedingungen

Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb Deutschlands. Mietartikel werden frühestens 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn angeliefert.

Die Kosten berechnen sich durch Entfernung und Aufwand und werden in der Auftragsbestätigung / Angebot aufgeführt.

Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Mieter angegebene Lieferanschrift, bzw. per Selbstabholung durch den Käufer / Mieter, je nach Vereinbarung. Bei Anlieferung ist für die Abwicklung der Transaktion die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Der Verkäufer bestimmt über das Versandunternehmen.
Schickt das Transportunternehmen die versandte Ware an den Vermieter / Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Mieter nicht möglich war, trägt der Mieter / Käufer die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Mieter den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Vermieter / Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

Bei im Vertrag vereinbarter Selbstabholung informiert der Vermieter / Verkäufer den Mieter zunächst per E-Mail darüber, wann die von ihm bestellten Artikel zur Abholung bereitstehen. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Mieter die Ware nach Absprache mit dem Vermieter abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.

Einige wenige Artikel sind vom Versand ausgeschlossen.

6. Dienstleistungen / Kundeneigene Aufmachung

Der Käufer wird uns die erforderlichen Daten vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Wir überprüfen nicht die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der uns von Seiten des Käufers oder Dritter zur Verfügung gestellten Daten.

Etwaige, durch Verletzung dieser Informations- und Mitwirkungspflichten entstehende Mehrkosten, hat der Käufer zu tragen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

7. Datenschutz

Die Parteien sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz, insbesondere die EU Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) in Ausführung des Vertrags zu beachten und die Einhaltung dieser Bestimmungen ihren Mitarbeitern aufzuerlegen.

8. Nutzung und Haftungsausschluss

Die gemieteten Artikel sind nicht versichert.
Bei der Übernahme der Artikel durch den Mieter / Käufer beginnt die Haftung des Mieters / Käufers.
Der Mieter haftet während der Mietdauer für den Verlust, Beschädigung, Bruch oder Diebstahl der verliehenen Artikel.  Fehlende oder beschädigte Mietartikel werden dem Mieter zum Anschaffungspreis in Rechnung gestellt.

9. Zusätzliche Bedingungen für Mietgegenstände

Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt 2 Tage vor der Veranstaltung und endet 2 Tage danach. Wenn gemietete Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden, gibt es keinen Anspruch auf Teilrückerstattung des Mietpreises.
Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht fristgerecht zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens einen Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren. Wir behalten uns das Recht vor, bei verzögerter Rückgabe eine zusätzliche Miete für die gemieteten Gegenstände in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.

Rückgabe der Mietartikel

Nach Ende des Mietzeitraums sind die Mietartikel vom Mieter in dem Zustand an uns zurückzugeben, in dem der Mieter sie von uns erhalten hat. Transportschäden, die während der Rücksendung entstehen, hat der Mieter zu tragen. Die Rückgabefrist beträgt maximal 3 Tage nach Veranstaltungsdatum. Bei Paketversand ist hierbei der Tag maßgeblich, an dem der Mieter die Mietartikel an den Paketdienstleister übergeben hat. Bei Selbstabholung gilt der Tag, an dem die Mietartikel an uns übergeben werden.
Wird der Vermieter beauftragt, die Auf- und/oder Abbau Leistungen, bzw. Zufuhr und Abholung am Ort der Veranstaltung auszuführen, so gilt hierfür Folgendes:

Der Vermieter erbringt die Leistungen nach Wahl in eigener Person oder durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich der Vermieter auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt, hat der Mieter keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Dienstleistung.

Der Vermieter wird sich im Fall der Lieferung & Auf-/Abbau Leistung, vor der Zustellung der Auftragsbestätigung mit dem Mieter in Verbindung setzen, um die genauen Daten für die gewünschten Leistungen abzuklären. Diese werden in der Auftragsbestätigung niedergeschrieben. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass die ausführende Kraft bzw. das vom Vermieter beauftragte Personal zum vereinbarten Termin Zugang zu den betreffenden Einrichtungen hat.

Reinigung
Der Mieter verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit den
Mietartikeln. Bei ungereinigten Artikeln sowie extremer Verschmutzung ist der Vermieter berechtigt, extra anfallende Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.

Reklamationen

Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Erhalt der Artikel über die Unversehrtheit der Gegenstände zu vergewissern und ggf. Mängel und Fehler der Vermieter sofort zu melden. Alle Reklamationen, die später als 24 Stunden nach Erhalt der Artikel beim Vermieter eintreffen, können nicht mehr angenommen oder berücksichtigt werden.

Manuela Fleischer und Ines Raab GbRz

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